Das Deuteronomistische Geschichtswerk

1. Entstehung
Die Annahme eines deuteronomistischen Geschichtswerks geht auf M. Noth "Überlieferunggeschichtlichen Studien" von 1943 zurück.
Entstehungszeit: Nach den in 2Kön 2527-30 geschilderten Ereignissen, um 560 v.chr., also noch in der Exilszeit. Entstehungsort: Eher Palästina als Babylon
2. Umfang
Dtn-2Kön ganz grob. Jedoch lag dem DtrG ein umfangreiches Quellenmaterial vor:
* dtr Gesetze Dtn 444-3020,
* Sammlung von Heldengeschichten Ri 3-12*
* Saul-David-Überlieferung, bereits vor Dtr Saul-Überlieferung 1Sam 91-1613, der Aufstieg    Davids 1Sam 1614-2Sam 5 und die Thronnachfolgeerzählung zusammen wuchsen.
Ab 1Kön 3 gibts DtrG pur.
Damit wird verständlich warum die verschiedenen Stoffe nicht gleich stark überarbeitet oder umgestaltet wurden. Für die Grundannhme Noths spricht die Geschlossenheit der Chronologie und die Reflektionen, Reden der Hauptpersonen oder zusammenfassende Betrachtungen des Verfassers, um die den Verlauf der Geschichte und die Konsequenz für das Geschehen aufgezeigt wird. Insgesamt kann von einer planvollen Gestaltung gesprochen werden und Noth feststellen:
"Dtr war nicht nur "Redaktor", sondern der Autor(in) eines Geschichtswerkes, das die überkommenen, überaus verschiedenartigen Überlieferungsstoffe zusammenfaßte und nach einem durchdachten Plane aneinanderreihte." W.H. Schmidt nimmt dagegen eine dtr. Schule an. Dies erklärt die Unebenheiten.
3. Erweiterungen von DtrG
Terminologie: DtrH = deuteronomistische Historiker, jedoch nicht im modernen Sinn.
                  DtrP = prophetischer Deuteronomist,
                  DtrN = nomistischer Deuteronomist, jedoch sind die ihm zugewiesenen Stück nicht durchgehend "gesetzlich". Es bestehen zwischen den verschiedenen DtrG-Schichten sachliche Beziehungen, sie setzen jeweils andere Akzente, aus denen sich die Reihenfolge Geschichte - Prophetie - Gesetz ergibt.
3.1 DtrH
Er erstellte das Grundkonzept des DtrG's.
3.2 DtrP
überarbeitete den DtrH und ist ab Sam nachweisbar. Die Geschichte Israels ist nichts anderes als das Wirkungsfeld zukunftsmächtigen Prophetenwortes. Jedes wichtige Ereignis kündige Jahwe durch einen Propheten an. DtrP fügte die ihm überlieferten Prophetenerzählungen ein.
3.3 DtrN
Es handelt sich hier wahrscheinlich um mehrere Bearbeiter mit der gleichen Intention. Thema des DtrN ist der Gehorsam gegen das Gesetz.
4. Theologische Intentionen
4.1 Gerichtsdoxologie
Angesichts der Zerstörung Jerusalems und der Deportation von 587 v.chr. mußte des DtrG die Frage nach der Existenz und des Schicksals des Gottesvolkes beantworten. Die Geschichte Israels des stetigen Abfalls von Gott ist Selbsterkenntnis oder Beichte in Form eines historischen Rückblicks. (-> Gerichtsdoxologie, G.v.Rad). Ohne die vorausgehenden Propheten wäre ein solches Bekenntnis nicht möglich gewesen.
4.2 Konzentration auf 1. und 2. Gebot
Gefordert wird nur ein Sich-Fernhalten von fremden Göttern. Eine einzige Frage bestimmt die Darstellung: Wieweit wurde Israel der Ausschließlichkeit und Bilderlosigkeit gerecht? Die Darstellung der Königszeit bis zum Exil ist gekennzeichnet durch einen kontinuierlichen Abstieg. Ausgenommen bleiben: Asa 1Kön 1511,14, Hiskia 2Kön 163ff und Josia 2Kön 2325. Das Verhalten des Königs zu Jahwe bzw. zu den Geboten entscheidet über das Wohl oder Wehe der Epoche.
4.3 Aufgabe der Propheten
ist neben der Unheilsankündigung zur Buße und zum Gehorsam gegenüber dem Gesetz aufzurufen und das Warnen. Da das Unheil eingetroffen ist und die Prophetensprüche sich bewahrheitet haben, gewinnt ihre Verkündigung in ihrer erfüllten Zukunftsaussage und ihrer verhaltenen Umkehraufforderung die Funktion des Schuldaufweises.
4.4 Zukunftshoffnung
oder Ansagen einer heilvollen Zukunft findet sich im DtrG kaum. Nur indirekt ist es im Thema Umkehr enthalten. Ri 26ff, 2Kön 1713, 2325