Tipps zum Praxisprojekt (EKiR)

Aus der Prüfungsordnung:
"(1) Der Prüfling soll nachweisen, daß er in der Lage ist, Planung und Durchführung seiner gemeindlichen Arbeit zu reflektieren und die dabei gewonnenen Erfahrungen im Blick auf weitere Gemeindearbeit auszuwerten. Zu diesem Zweck hat er ein Arbeitsvorhaben eigener Wahl aus dem Bereich "Kirchliches Handeln" zu beschreiben, aus der Gemeindesituation heraus zu erläutern und theologisch zu begründen. "Kirchliches Handeln" umfaßt dabei die Bereiche: Gottesdienst, Amtshandlungen, Konfirmandenarbeit, Jugend- bzw. Freizeitarbeit und Erwachsenenbildung.
(2) Der Umfang der Arbeit, einschließlich eventuell beigefügter Unterlagen, soll 15 bis 30 Halbseiten umfassen."

Genauere Angaben finden sich in den "Hinweisen zur Anfertigung der Prüfungsarbeit 'Praxisprojekt' für die Zweite Theologische Prüfung". Die Hinweise werden derzeit vom Landeskirchenamt zur Erinnerung noch einmal postalisch zugestellt.

Alle Angaben sind natürlich leider ohne Gewähr.

Grundsätzlich ist wichtig:

  • Das Praxisprojekt zählt als Examensarbeit genauso wie die anderen drei Arbeiten.
  • Die Bewerter müssen sich die Praxis einigermaßen gut vorstellen können.
  • Die Reflexion in der Arbeit muß nachvollziehbar sein und die Bewerter erreichen.
  • Die Bewerter müssen verstehen können, wieso Auswertung und Reflexion an diesem bestimmten Stück Praxis festgemacht wird.
  • An dem ausgewählten Stück Gemeindepraxis soll deutlich werden, wie ich mich mit meiner Arbeit als zukünftige(r) Pfarrer(in) versteht.

Zur Darstellung:

  • Die Überschriften (z.B. Erwachsenenbildung, Konfirmandenarbeit, Gotttesdienst) liegen fest, aber darunter ist alles möglich.
  • Es geht nicht um eine vollständige Darstellung der praktischen Arbeit, sondern um die Dinge, an denen die Reflexion der Arbeit hängt
  • Ich-Form benutzen!
  • Wenn ich im Team gearbeitet habe, muß ich nur beschreiben, was ich getan habe.
  • Man kann Platz sparen, in dem man negative Darstellungen ("was ich nicht getan habe") herausläßt.
  • Die Bewerter haben einen Haufen Arbeiten zu korrigieren. Man sollte also besser nichts angeben, wofür sie extra aufstehen und nachgucken müssen.
  • Erfahrungsgemäß schwierig ist die Darstellung eines temporären Längsschnitts (z.B. die Entwicklung eines Mitarbeiterkreises).
  • Das Praxisprojekt einschließlich evtl. beigefügter Unterlagen soll 15 bis 30 Halbseiten umfassen. Als Unterlagen gelten dabei alle Schriftstücke, die zur Erklärung bzw. Darstellung des Ablaufes des Projekts beigefügt werden.

Zum Anhang:

  • Schriftstücke, die sich aus der Art des Praxisprojekts ergeben und zur besseren Kenntnis des Projekts im Anhang beigefügt werden (z.B. Predigt, vorgetragene Lesungen usw.), zählen nicht zu diesen Unterlagen.
  • Bei der Darstellung eines Gottesdienstes gehört die Predigt jedoch auf jeden Fall in die eigentliche Arbeit, nicht in den Anhang!!
  • Bedenke: Es gibt Bewerter, die den Anhang gar nicht lesen.
  • In jedem Fall sollte der Anhang nicht all zu umfangreich sein.

Zum Literaturverzeichnis:

  • Nur die Literatur angeben, welche im Praxisprojekt auch tatsächlich verwendet wurde (das ist anders als bei anderen Examensarbeiten). "Das Literaturverzeichnis ist auf die für die tatsächliche Lösung der Prüfungsaufgabe benutzte Literatur zu beschränken."

Zur Beurteilung:

  • Es geht darum, was ich in dieser Praxis als Theologin oder als Theologe getan habe.
  • Extrapunkte für Ehrlichkeit gibt es für keine Examensarbeit.
  • Negativ wirkt es, wenn die "Bedingungen nicht gestimmt haben".
    > >
    Frage: "Warum hat er dann kein anderes Praxiselement im Praxisprojekt dargestellt?"
  • Es geht nicht nur darum, daß die Praxis gut gelaufen ist, sondern auch darum, daß es sich um eine gute Examensarbeit handelt.
  • Es gibt Bewerter, für die es wichtig ist, daß das Praxisprojekt ein neues Element in die Gemeinde einführt (es sich also nicht gerade um eine normale Beerdigung handelt).

Zum Timing:

  • Im ersten Halbjahr nach dem Schulvikariat mit offenen Augen durch die Gemeinde gehen, im darauffolgenden Dreivierteljahr das Praxisprojekt durchführen, im Anschluss daran oder spätestens im Halbjahr danach eine Examensarbeit daraus machen.
  • Abgabetermin des Praxisprojekts ist bereits der Termin der Meldung zum 2.Examen.
  • Es gibt keine "geschützte Zeit" für das Praxisprojekt. Daher sollte mit dem Mentor genau verabredet werden, wann das Projekt durchgeführt wird und wo die acht bis zehn Tage liegen, um daraus eine sorgfältig formulierte Examensarbeit zu machen.

 



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